Europäische Städte und Kommunen zeigen mit ihrer wieder und wieder erklärten Aufnahmebereitschaft, dass der Einsatz für Menschenrechte eine Querschnittsaufgabe aller politischer Ebenen ist und somit auch Teil von Kommunalpolitik. Die Aufnahmebereitschaft von Kommunen soll dabei nicht das individuelle Recht auf ein faires und sorgfältiges staatliches Asylverfahren in Frage stellen, sondern ein Lösungsangebot im zentralen Konflikt um die europäische Verteilung von Schutzsuchenden darstellen.
Wir schlagen nachfolgend in drei zentralen kommunalen Handlungsfeldern jeweils zwei umsetzbare Handlungsoptionen vor.