Rechtsgutachten Integrations- & Entwicklungsfonds

Ein Screenshot des Titels des Rechtsgutachten "Integrations- und Entwicklungsfond". In der Europäischen Union fehlt es in der Flüchtlingspolitik an einer mittel- und langfristigen Strategie, die aufnahme- und integrationsbereite Akteure in der EU unterstützt. Hierzu gehören insbesondere die Kommunen, die bisher nicht hinreichend als eigenständige Akteure berücksichtigt werden. Um die Aufnahme von Geflüchteten nicht als Belastung zu begreifen, sondern sie vielmehr als Möglichkeit für eine nachhaltige Entwicklung zu nutzen, schlagen wir vor, dass die EU einen eigenständigen »Integrations- und Entwicklungsfonds« einrichten soll. Daraus könnten Kommunen, die sich an einem Relocation-Programm von Schutzsuchenden aus den europäischen Außengrenzen beteiligen, direkt Mittel für die Aufnahme und Integration von Flüchtlingen erhalten. Unser Vorschlag sieht vor, dass sie ebenfalls in gleicher Höhe Mittel für die eigene kommunale Entwicklungsprojekte erhalten. Aus unionsrechtlicher Perspektive stellt sich zunächst die Frage, ob sich aus dem Primärrecht eine Kompetenz der Europäischen Union für die Gründung eines solchen Fonds herleiten lässt. Das Rechtsgutachten geht genau dieser Frage nach.
DATUMApril 2021
AUTORSina Fontana
FÖRDERERFriedrich-Ebert Striftung Brüssel

In der Europäischen Union fehlt es in der Flüchtlingspolitik an einer mittel- und langfristigen Strategie, die aufnahme- und integrationsbereite Akteure in der EU unterstützt. Hierzu gehören insbesondere die Kommunen, die bisher nicht hinreichend als eigenständige Akteure berücksichtigt werden.

Um die Aufnahme von Geflüchteten nicht als Belastung zu begreifen, sondern sie vielmehr als Möglichkeit für eine nachhaltige Entwicklung zu nutzen, schlagen wir vor, dass die EU einen eigenständigen »Integrations- und Entwicklungsfonds« einrichten soll. Daraus könnten Kommunen, die sich an einem Relocation-Programm von Schutzsuchenden aus den europäischen Außengrenzen beteiligen, direkt Mittel für die Aufnahme und Integration von Flüchtlingen erhalten. Unser Vorschlag sieht vor, dass sie ebenfalls in gleicher Höhe Mittel für die eigene kommunale Entwicklungsprojekte erhalten.

Aus unionsrechtlicher Perspektive stellt sich zunächst die Frage, ob sich aus dem Primärrecht eine Kompetenz der Europäischen Union für die Gründung eines solchen Fonds herleiten lässt. Das Rechtsgutachten geht genau dieser Frage nach.