Kommunale
Entwicklungsbeiräte

Stakeholder-Partizipation zur Unterstützung kommunaler Entscheidungsfindung in komplexen, konflikthaften Zukunftsfragen

Wir bringen in Kommunalen Entwicklungsbeiräten Kommunalpolitik und -verwaltung mit Zivilgesellschaft und Wirtschaft zusammen, um gemeinsame Strategien für kommunale Transformationsprozesse zu erarbeiten. In einem strukturierten Dialog werden unterschiedliche, auch konfliktäre Interessen und Perspektiven eingebracht, gegeneinander abgewogen und in einem gemeinsamen Aushandlungsprozess zu tragfähigen, praxisnahen und zugleich innovativen Handlungsempfehlungen weiterentwickelt.

In bisher zehn deutschen Kommunen wurden auf dieser Grundlage konkrete Handlungsempfehlungen erarbeitet, im Konsens verabschiedet und in die Umsetzung gebracht. Aktuell begleiten wir vier weitere Kommunen – Bremerhaven, Hanau, Oldenburg und Radevormwald – bei der partizipativen Gestaltung der kommunalen Wärmewende.

Transformationsprozesse
gemeinsam gestalten

Wie kann die sozial-ökologische Transformation gerecht gestaltet werden? Wie gehen wir mit dem demografischen Wandel um, wie bewältigen wir Migrations- und Fluchtbewegungen? Die drängenden Herausforderungen unserer Zeit erfordern innovative und inklusive Strategien für eine nachhaltige Entwicklung. Dabei müssen demokratische Strukturen nicht nur gesellschaftlicher Polarisierung entgegenwirken, sondern auch die Grundlage für das Gelingen dieser Transformationsprozesse bilden.

Kommunen spielen hierbei eine zentrale Rolle. Sie sind direkt mit diesen Fragen konfrontiert, denn hier werden unterschiedliche Interessen und Bedürfnisse als Konflikte spürbar. Zur Erarbeitung von Strategien, die heute tragen und auch zukünftigen Generationen gerecht werden, braucht es Formate, die unterschiedliche Perspektiven zusammenbringen und gemeinsames Handeln ermöglichen.

Kommunale Entwicklungsbeiräte bieten einen strukturierten Rahmen zur Aushandlung tragfähiger Lösungen. Das Format geht auf die demokratietheoretischen Arbeiten und politische Praxis von Prof. Dr. Gesine Schwan zurück; erstmals skizziert wurde es in Politik trotz Globalisierung.

In zehn deutschen Kommunen wurden die gemeinsam erarbeiteten Empfehlungspapiere einstimmig verabschiedet und von den politischen Gremien beschlossen. Die Erfahrung zeigt: In Kommunalen Entwicklungsbeiräten entstehen innovative, zugleich praxisnahe Strategien, die breite Unterstützung in der Kommune finden.

Was ist ein Kommunaler Entwicklungsbeirat?

Kommunale Entwicklungsbeiräte (KEBs) sind ein Format der kommunalen Bürger:innenbeteiligung und Konfliktbearbeitung. Sie werden von den kommunalpolitischen Gremien mandatiert, eine konkrete Fragestellung zu bearbeiten, die für die Kommune von zentraler Bedeutung ist.

Im Entwicklungsbeirat kommen alle relevanten Interessen und Perspektiven zusammen. Auf Basis eines umfassenden Interessen- und Stakeholder-Mappings wählt eine Planungsgruppe 30 bis 40 Personen aus Kommunalpolitik und -verwaltung sowie aus organisierter Zivilgesellschaft und lokaler Wirtschaft aus und lädt sie zur Mitwirkung ein. Besonderen Wert legen wir auf Perspektivenvielfalt und die Beteiligung von Menschen, die von der Fragestellung besonders betroffen sind.

In einem allparteilich moderierten deliberativen Prozess entwickeln die Teilnehmenden gemeinsam Lösungen. Über meist vier ganztägige Sitzungen hinweg erarbeiten sie ein gemeinsames Verständnis davon, was im Hinblick auf die Fragestellung dem Gemeinwohl dient, und bearbeiten die zugrunde liegenden Interessenskonflikte konstruktiv. Die Prozessbegleitung der Berlin Governance Platform schafft dafür einen vertrauensvollen Rahmen, in dem sich alle gleichberechtigt und auf Augenhöhe einbringen können.

Am Ende steht ein gemeinsames Empfehlungspapier. Je nach Auftrag umfasst es Visionen, Leitlinien und gegebenenfalls konkrete Maßnahmen. Ziel ist es, Empfehlungen zu entwickeln, die von den unterschiedlichen Interessengruppen mitgetragen und möglichst im Konsens verabschiedet werden. Anschließend wird das Empfehlungspapier dem Gemeinde- oder Stadtrat zur Beratung und Entscheidung über die Umsetzung vorgelegt.

Multi-Stakeholder-Zusammensetzung

Vertreter:innen aus Politik und Verwaltung, Zivilgesellschaft und Wirtschaft beraten gemeinsam und gleichberechtigt. Sie verfügen über kein imperatives Mandat, bringen aber die spezifischen Interessen und Perspektiven ihrer Akteursgruppe ein.

Gemeinwohlorientierte Zukunftsstrategien

Der Kommunale Entwicklungsbeirat setzt sich mit dringlichen, komplexen und auch umstrittenen Zukunftsthemen einer Kommune auseinander. Die entwickelten Strategien orientieren sich an dem Gemeinwohl.

Moderierter Dialog

Eine professionelle Prozessmoderation schafft eine offene und vertrauensvolle Atmosphäre. Sie ermöglicht so echten Dialog und die konstruktive Aushandlung verschiedener Interessen.

 

Empfehlungsfunktion

Kommunale Entwicklungsbeiräte erarbeiten konkrete Empfehlungen für den Stadt- oder Gemeinderat. Der Prozess wird kontinuierlich mit politischen Gremien rückgekoppelt; die Entscheidung über die Umsetzung der Ergebnisse obliegt aber den gewählten Politiker:innen.

▶︎ Vom Konfliktthema zu konkreten Handlungsschritten

Ablauf eines Kommunalen Entwicklungsbeirats

1

Mandat & Vorbereitung
Politischer Beschluss zum Einsatz eines Kommunalen Entwicklungsbeirats, Vorbereitung des Prozesses gemeinsam mit der Kommune

2

Auftrag & Auswahl der Beteiligten
Eine Planungsgruppe schärft den Auftrag, identifiziert relevante Perspektiven und Interessen für die Zusammenarbeit im Beirat

3

Sitzungen des Beirats
Der Beirat kommt über i.d.R. vier ganztägige, moderierte Sitzungen zusammen, entwickelt gemeinsam konkrete Handlungsempfehlungen zum Thema

4

Empfehlungen & politischer Beschluss
Die Ergebnisse werden als Empfehlungen formuliert und dem Rat übergeben. Die Politik entscheidet über die weitere Umsetzung.

5

Umsetzung, ggf. Verstetigung des Formats
Die beschlossenen Maßnahmen werden, begleitet durch den Beirat, in die Umsetzung gebracht. Der Prozess kann einmalig bleiben oder für neue Themen fortgeführt werden.

Ausgezeichnet mit dem Siegel „Bewährt vor Ort“ für kommunale Innovation des Deutschen Städte- und Gemeindebunds und ProjectTogether, sowie dem Sokrates-Preis für Mediation der Centrale für Mediation.

Partnerkommunen & Fördernde

Unterstützt durch:


bpb Logo



E.ON Stiftung Logo


Michael Otto Foundation Logo


Stiftung Mercator Logo


ZUG Logo

Logo des BMUV

Ein Kommunaler Entwicklungsbeirat in Ihrer Kommune?

Sie möchten komplexe Entscheidungen besser absichern, unterschiedliche Perspektiven zusammenbringen oder festgefahrene, konflikthafte Prozesse wieder in Bewegung bringen?

Gerne klären wir gemeinsam mit Ihnen, ob das Format zu Ihrer Kommune passt und wie sich Umsetzung und Kostendeckung gestalten lassen.

Publikation Kommunale Entwicklungsbeiräte

»Damit Menschen wieder Vertrauen in die Demokratie fassen, braucht es verlässliche Erfahrungen des Gelingens und des aktiven Gestaltens des eigenen Lebensumfeldes.«

Kommunale Entwicklungsbeiräte – Konzept und Praxis

Worin unterscheiden sich Kommunale Entwicklungsbeiräte von anderen Formaten der Bürger:innenbeteiligung?

Kommunale Entwicklungsbeiräte haben, anders als beispielsweise Bürger:innenräte, keinen repräsentativen Anspruch. Stattdessen werden Vertreter*innen aus Politik und Verwaltung, Zivilgesellschaft und Wirtschaft eingeladen, um die Interessen ihrer Akteursgruppen einzubringen. Dadurch werden strukturelle gesellschaftliche Interessenskonflikte explizit in den Kommunalen Entwicklungsbeirat eingeladen: Die verschiedenen Akteursgruppen folgenden unterschiedlichen Handlungslogiken und haben teils divergierende Ziele, die ausgehandelt werden müssen. Dafür schaffen Kommunale Entwicklungsbeiräte einen Raum.

Kommunale Entwicklungsbeiräte zeichnet zudem die Zusammenarbeit von Gewählten und Nicht-Gewählten aus. In vielen Beteiligungsformaten beraten Bürger*innen zunächst „unter sich“, die Politik ist nur Adressat der Ergebnisse. In Kommunalen Entwicklungsbeiräten sind Politiker*innen (aber auch Verwaltungsmitarbeitende) von Beginn an gleichberechtigt einbezogen. Neben dem Lern- und Verständigungsprozess verschiedener Handlungslogiken und Interessen erhöht diese Zusammenarbeit die Umsetzungswahrscheinlichkeit der Empfehlungen. Herausforderungen in der Umsetzung können frühzeitig erkannt und angegangen werden und Entscheidungsträger*innen haben ein tiefergehendes Verständnis von und eine höhere Identifikation mit den getroffenen Empfehlungen.

Wie können wir in unserer Gemeinde/Stadt einen Kommunalen Entwicklungsbeirat einrichten? Welche Finanzierungsmöglichkeiten gibt es?

Wir freuen uns, von Ihnen zu hören! Sehr gern begleiten wir weitere Kommunen bei der Einrichtung eines Kommunalen Entwicklungsbeirats.

Aus unserer Erfahrung ist eine der ersten Fragen von Kommunen häufig: Wie lässt sich ein solcher Prozess finanzieren? Viele kommunale Innovationsprojekte scheitern eben oft nicht an den Ideen, sondern an den Ressourcen für die Umsetzung. Die Berlin Governance Platform arbeitet als gemeinnützige Organisation ausschließlich kostendeckend, Kommunale Entwicklungsbeiräte sind aber dennoch anspruchsvolle und aufwendige Prozesse.

Die Finanzierung kann dabei über unterschiedliche Wege ermöglicht werden. Bisher konnten Kommunale Entwicklungsbeiräte vor allem durch Förderpartner umgesetzt werden. Wir arbeiten daran, weitere Förderprojekte und nachhaltigere Finanzierungsmodelle zu entwickeln, die Kommunen langfristig bei der Umsetzung solcher Prozesse unterstützen.

Da die Rahmenbedingungen von Kommune zu Kommune unterschiedlich sind, braucht es dabei häufig individuelle Lösungen. Wenn Sie ein Thema haben, das Sie mit einem Kommunalen Entwicklungsbeirat bearbeiten möchten, melden Sie sich gerne bei uns. Gemeinsam schauen wir, welche Möglichkeiten für Umsetzung und Finanzierung bestehen.

Was braucht es für die Einrichtung eines Kommunalen Entwicklungsbeirats?

Kommunale Entwicklungsbeiräte benötigen die explizite Zustimmung der kommunalen Politik. Beteiligungsformate können nur erfolgreich sein, wenn die Entscheidungsträger:innen grundsätzlich an der Einbeziehung einer größeren Anzahl an Perspektiven Interesse haben. Stadt- oder Gemeinderat müssen deshalb formal den Auftrag für die Durchführung eines Entwicklungsbeirats geben.

Kommunale Entwicklungsbeiräte benötigen einen Auftrag, der komplex und kontrovers, aber auch bearbeitbar ist. Dazu gehört, dass es in dem gewählten Thema überhaupt Entscheidungskompetenz der Kommune und Einflussmöglichkeiten für einen Kommunalen Entwicklungsbeirat gibt.

Die Durchführung eines Kommunalen Entwicklungsbeirats benötigt intensive Begleitung. Neben einer Prozessbegleitung durch die Berlin Governance Platform und einer lokalen Moderation benötigt es auch einer verantwortlichen Person in der kommunalen Verwaltung als Koordinator*in des Kommunalen Entwicklungsbeirat. Für all diese Rollen sind ausreichend finanzielle Ressourcen notwendig.

Wer entscheidet über das Thema?

Üblicherweise bewerben sich Kommunen bereits mit einem aktuellen und dringlichen Thema, für eine Bearbeitung durch den Kommunalen Entwicklungsbeirat anbietet. Dieses wird von einer lokalen Steuerungsgruppe konkretisiert und ausgearbeitet. Diese setzt sich aus sechs bis acht Vertreter*innen aus Politik, Verwaltung, Wirtschaft und Zivilgesellschaft zusammen. Gemeinsam klären sie die genaue Fragestellung und wägen die Einflussmöglichkeiten des Beirats ab.

Was macht eine Planungsgruppe, und wie werden die Beirät:innen ausgewählt?

Die/der (Ober-)Bürgermeister:in wählt zu Beginn des Prozesses das Thema für den Kommunalen Entwicklungsbeirat aus und definiert den möglichen Gestaltungsspielraum. Um eine ergebnisoffene und unabhängige Auseinandersetzung mit dem Thema zu ermöglichen, ist die/der Oberbürgermeister:in später aber selbst kein Mitglied des Beirats.

Die Auswahl der Beirät*innen erfolgt durch eine Steuerungsgruppe, die von der Verwaltungsleitung aus Vertreter*innen der Politik, Verwaltung, Wirtschaft und Zivilgesellschaft ausgewählt und mandatiert wird. Ein Akteur*innenmapping, das vom Team der Berlin Governance Platform begleitet wird, bildet dafür die Grundlage. Das Ziel besteht darin, etwa 30 engagierte Personen aus unterschiedlichen Interessengruppen innerhalb der Kommune auszuwählen. Diese sollen möglichst diverse Perspektiven auf das Thema repräsentieren. Zudem entscheiden einige Kommunen engagierten Bürger*innen die Möglichkeit zu geben, sich auf zusätzliche Plätze im Beirat zu bewerben.

Am Ende der Planungsphase wird die Steuerungsgruppe wieder aufgelöst. Ihre Mitglieder haben dann die Möglichkeit, auch im Kommunalen Entwicklungsbeirat als Beirät*innen mitzuwirken.

Warum ist eine gute Moderation so wichtig?

Im Kommunalen Entwicklungsbeirat kommen Personen mit verschiedenen Hintergründen und Vorerfahrungen zusammen. Gesellschaftliche Machtasymmetrien und strukturelle Diskriminierungen spiegeln sich deswegen auch ohne Böswillen zunächst im KEB wider. Gewählte Politiker:innen sind den Austausch politischer Meinungen mehr gewöhnt als Bürger*innen, Menschen mit Nicht-Deutscher Herkunftssprache haben es zunächst schwieriger sich einzubringen. Eine professionelle Moderation kann durch vielfältige Methoden zunächst zur Vertrauensbildung beitragen und im weiteren Verlauf die gleichberechtigte Teilnahme aller gewährleisten.

Da der Kommunale Entwicklungsbeirat explizit auch divergierende Interessen und Positionen einlädt, kommt es unweigerlich zu Konflikten. Diese sind oft herausfordernd, können jedoch auch als Motor für Veränderung wirken. Damit diese Konflikte als positives Aushandeln erlebt werden und zu einer nachhaltigen Verständigung führen können, braucht es eine Moderation, die auf Erfahrung in der Konflikttransformation, Mediation o.ä. zurückgreifen kann.

Werden die erarbeiteten Empfehlungen tatsächlich umgesetzt?

Die erarbeiteten Empfehlungen werden dem Gemeinde- oder Stadtrat übergeben, der über die Umsetzung berät. Da Mitglieder des Gemeinderats bereits im Kommunalen Entwicklungsbeirat teilgenommen haben, fällt der Transfer dieser Ergebnisse leichter als bei anderen externen Empfehlungen. Politiker:innen, aber auch die Verwaltung, die in der Umsetzung eine zentrale Rolle spielt, waren von vornherein beteiligt.

In den Partnerkommunen des Modellprojekts sieht die Umsetzungsperspektive der Empfehlungen einige Monate nach Abschluss der Kommunalen Entwicklungsbeiräte (Februar 2024) sehr vielversprechend aus. Mehrere Gemeinderäte haben bereits entsprechende Beschlüsse gefällt, die (Teile) der Empfehlungen bereits in diesem Jahr auf den Weg bringen. In Hoyerswerda wurde zudem ein Kommunaler Umsetzungsbeirat eingesetzt, der die verschiedenen Akteur*innen auch in der Umsetzung einbezieht. Eine langfristige Evaluation der Umsetzung ist zum jetzigen Zeitpunkt aber noch nicht möglich.

 

Warum wir uns eine institutionelle Verankerung Kommunaler Entwicklungsbeiräte wünschen

Die im Konsens verabschiedeten Empfehlungen konnten in bisherigen Partnerkommunen einen substanziellen inhaltlichen Beitrag zur vorab vereinbarten Fragestellung liefern. Gleichzeitig zeigen zahlreiche Rückmeldungen der Beirät:innen dazu, wie neue Verbindungen und Netzwerke entstanden sind, dass der Austausch erlebt wurde und die Beiratsmitglieder Selbstwirksamkeit erleben konnten.

Eine wirksame Kraft zur Stärkung einer demokratischen Kultur der Teilhabe und für eine nachhaltige Entwicklung wird der Kommunale Entwicklungsbeirat jedoch erst dann, wenn er nicht ein einmaliges Projekt bleibt. Die Vision der Berlin Governance Platform besteht darin, Kommunale Entwicklungsbeiräte dauerhaft als Ergänzung zu bestehenden demokratischen Institutionen und Gremien in den Kommunen zu verankern. Dabei sollen sich Zusammensetzung und inhaltlicher Auftrag des Entwicklungsbeirates in einer Kommune regelmäßig ändern, das Format an sich aber als bekannte und verlässliche Struktur fortbestehen. So können immer wieder aufkommende Zukunftsfragen in einem festen Rahmen „vorverhandelt“, politischen Organe dadurch unterstützt und zu einer Stärkung der Demokratie beigetragen werden.

Aktuelles

Partnerkommunen