Trialog-Reihe zur Reform der Erbschaftssteuer

Deutschland steht vor grundlegenden Verteilungsfragen, die weit über das Steuerrecht hinausgehen. Die Trialog-Reihe zur Reform der Erbschaftssteuer bringt deshalb hochrangige Vertreterinnen und Vertreter aus Politik, Wirtschaft, Zivilgesellschaft und Wissenschaft zusammen. Dabei geht es nicht nur darum, Leitlinien für eine tragfähige Reform zu entwickeln, sondern auch, innovative Wege demokratischer Verständigung aufzuzeigen. 

Mit der zu Ende dieses Jahres erwarteten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Erbschaftssteuer öffnet sich ein politisches Zeitfenster. Die Frage ist daher nicht, ob die Erbschaftssteuer reformiert wird. Die Frage ist, ob es vorher gelingt, gemeinsame Maßstäbe dafür zu entwickeln, was eine gerechte, wirtschaftlich tragfähige und gemeinwohlorientierte Reform auszeichnet.  

Die Trialog-Reihe versteht sich vor diesem Hintergrund als Beitrag zur Reformfähigkeit unserer Demokratie in Zeiten zunehmender Polarisierung. Im Zentrum steht daher die demokratiepolitische Frage: Wie können Demokratien auch bei hoch umstrittenen Fragen handlungs- und reformfähig bleiben? Gerade die Erbschaftsteuer berührt zentrale Fragen von Leistung, Eigentum, Chancengerechtigkeit, Unternehmertum, Familienunternehmen und gesellschaftlichem Zusammenhalt. Entsprechend verhärten sich die Positionen häufig frühzeitig und es wird immer schwieriger, über solche Fragen jenseits von Polarisierung, parteipolitischen Reflexen und öffentlichen Zuspitzungen ins Gespräch zu kommen.  

Hier setzt die Trialog-Reihe an: Sie soll zeigen, dass auch bei kontroversen Verteilungsfragen Verständigung möglich ist, wenn unterschiedliche Akteure bereit sind, ihre Perspektiven einzubringen, zuzuhören und gemeinsam nach Lösungen zu suchen, die dem Gemeinwohl dienen. Im geschützten Raum bringen wir deshalb rund 50 Persönlichkeiten aus Politik und Verwaltung, Wirtschaft, organisierter Zivilgesellschaft und Wissenschaft zusammen, um miteinander statt übereinander zu sprechen.  

LAUFZEIT

07/2026 – 03/2027

FÖRDERNDE

Private Spender:innen

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FORMAT

»Eine Demokratie bleibt nur dann reformfähig, wenn Menschen mit unterschiedlichen Interessen und Hintergründen zusammenkommen, einander zuhören und gemeinwohlorientierte Lösungen für komplexe Probleme finden.«

Prof. Dr. Gesine Schwan

Mitgründerin & Geschäftsführung

Ziel und Wirkung des Steuer-Trialogs

Im Verlauf von vier Sitzungen werden gemeinsame Kriterien, Leitlinien und Orientierungspunkte für eine Reform entwickelt, die rechtlich tragfähig, wirtschaftlich verantwortbar und gesellschaftlich akzeptiert ist. Am Ende des Prozesses steht eine gemeinsame Erklärung, die in die politische und öffentliche Debatte eingebracht wird und Orientierung für die anstehenden Reformentscheidungen bietet.  

Das Besondere des Formats besteht darin, dass wir einen sonst kaum vorhandenen Raum für Offenheit, Lernen und das Finden von gemeinwohlorientierten Lösungen schaffen. Selbst in hoch polarisierten Debatten entstehen dadurch Verständigungs- und Empfehlungskorridore, die auf dem üblichen politischen und öffentlichen Weg häufig unsichtbar bleiben. So stärken wir auch das Vertrauen in die Lösungsfähigkeit der Demokratie. 

Wichtige Fragen und Antworten zum Steuer-Trialog

Warum wird der Steuer-Trialog gerade jetzt initiiert?

Deutschland steht vor einer neuen Debatte über die Zukunft der Erbschaftsteuer. Die erwartete Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts schafft zusätzlichen Reformdruck. Gleichzeitig zeigt sich, wie schwierig es geworden ist, über Fragen von Eigentum, Leistung, Unternehmertum, Chancengerechtigkeit und Gemeinwohl konstruktiv ins Gespräch zu kommen. Der Steuer-Trialog soll einen Raum schaffen, in dem unterschiedliche Perspektiven vor Beginn eines parlamentarischen Verfahrens miteinander zu einem Grundkonsens kommen können. 

Was unterscheidet den Trialog von einer Konferenz oder Anhörung?

Der Trialog ist kein Veranstaltungsformat, bei dem Positionen lediglich vorgestellt werden. Die Teilnehmenden arbeiten über mehrere Monate hinweg gemeinsam an zentralen Konfliktfragen, indem sie ihre Positionen begründen und anschlussfähige, „verallgemeinerbare“ (Habermas) Folgerungen ziehen. Ziel ist die Verständigung über Kriterien und Lösungsräume, nicht die öffentliche Verteidigung bereits bekannter Positionen. 

Warum findet der Trialog unter der Chatham House Rule statt?

Der Trialog soll einen Raum schaffen, in dem auch Unsicherheiten, Zielkonflikte und mögliche Verständigungsoptionen offen angesprochen werden können. Deshalb dürfen Beiträge nicht einzelnen Personen zugeschrieben werden. Veröffentlicht werden die wesentlichen Argumente, Konfliktlinien und Ergebnisse, nicht Stellungnahmen, die individuell zugeordnet werden können. 

Wie sehen die Ergebnisse des Trialogs aus?

Der Trialog mündet nicht in einen Gesetzentwurf und trifft keine politischen Vorentscheidungen. Ziel ist vielmehr die Erarbeitung einer gemeinsam getragenen Empfehlung, die Kriterien, Leitlinien und Orientierungen für eine zukünftige Reform der Erbschaftsteuer formuliert. Diese Empfehlung soll sichtbar machen, welche Prinzipien unterschiedliche gesellschaftliche Akteure gemeinsam für wichtig halten, wo Verständigung gelungen ist, welche Zielkonflikte bestehen bleiben und in Kompromisse münden sollten, und an welchen Maßstäben sich eine zukünftige Reform messen lassen sollte. 

Warum ist der Trialog demokratiepolitisch relevant?

Der Steuer-Trialog behandelt nicht nur die Frage, wie eine Reform der Erbschaftsteuer aussehen könnte. Er erprobt zugleich einen neuen Weg, wie demokratische Gesellschaften mit grundlegenden Interessenkonflikten umgehen können: durch Verständigung statt Polarisierung, durch begründeten Austausch statt gegenseitiger Zuschreibungen und durch die gemeinsame Suche nach tragfähigen Orientierungen. In diesem Sinne ist der Trialog auch ein Beitrag zur demokratischen Reformfähigkeit in einer Zeit wachsender gesellschaftlicher Spannungen. 

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